Allgemeine
Geschäftsbedingungen der JM
Services
Im Sinne eines guten parnerschaftlichen Umgangs zwischen Vertragspartnern
ist eine Regelung unumgänglich. Schließlich handelt es sich bei
unseren Paketen um Lösungen mit vielen komplexen Einzelelementen.
Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung
zwischen Ihnen und JM Services
unter Berücksichtigung der Interessen aller Internet-Nutzer verbindlich
und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines
Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma JM Services, deren
Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung bei uns anerkennen
und bestätigen.
§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit JM
Services gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von JM
Services in Prospekten, Anzeigen, Internetseiten usw. sind - auch
bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. JM
Services recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür
benötigt JM Services manchmal
etwas Zeit. Der Kunde ist daher 30 Tage an seinen Auftrag gebunden.
Sollte JM Services nicht binnen
14 Tage nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung
als erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der
Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der
Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen
Selbstbelieferung abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
JM Services bietet folgende
Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige
Grafikdienstleistungen, CD-ROM-Produktion, Lieferung von Hard- und
Software, Netzwerklösungen, Vermittlung von Verträgen mit
Partnerfirmen. JM Services
erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden.
Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten
von JM Services, wenn dies
vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss JM
Services nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich
sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung
der vertraglichen Pflichten von JM
Services zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann JM
Services dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen
die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit JM
Services schriftlich darauf hingewiesen hat. JM
Services ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung.
Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall
z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit
noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise
schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten,
Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis
nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen
wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot
enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere
für Mehraufwand infolge a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter
Form, b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen
Dritter, c) von Aufwand für Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebener
Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie e)
außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. Befindet
sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen
in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen
bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde
muss damit rechnen, dass die JM
Services Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits
Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann JM
Services Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
JM Services ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen
eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung
von JM Services die Mitwirkung
des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit
um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen
ist. Bei Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der Anforderungen
des Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung
(Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie JM
Services nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, c) Problemen
mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller) die
extra für diesen Auftrag beschafft werden muss, verlängert sich
der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit JM
Services ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer
Gewalt oder anderer für JM
Services unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen
kann, treten für JM Services
keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen
oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben,
so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand
orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von JM
Services nach Maßgabe der von JM
Services zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich
abnehmen, sobald JM Services
die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von JM
Services gelten als abgenommen, wenn JM
Services die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des
Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat a) und der Kunde
daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten
sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens
jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von
nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, b) oder der Kunde
die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich
ins Netz stellt oder JM Services
damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen
Mangel der von JM Services
erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt,
so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu
dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen
müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte
für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit JM Services dem Kunden
Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist
für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten
die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt,
soweit JM Services keine Korrekturaufforderung
erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen
im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die
Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus
fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten
wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn
JM Services dies für erforderlich
hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand,
insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem
und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler
oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von JM
Services wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde JM
Services unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation
sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden
und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für
den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege,
insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
JM Services räumt dem Kunden
ein einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Wenn Vertraglich
extra vereinbart und mit ausgewiesener Lizenzgebühr berechnet
kann JM Services dem Kunden
auch ein, mit Ausnahme der JM
Services, ausschließliches Nutzungsrecht einräumen. Erbringt
JM Services Leistungen zur
Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck
der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im
Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger
Zahlung der Leistungen von JM
Services Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, JM
Services über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
JM Services geht bei der Verwendung
von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter
belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche
Nutzungsrecht verfügt. JM Services
nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial)
in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt
übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a.
dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich
veränderten Konditionen, auf die JM
Services keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. JM
Services wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches
Material zu verwenden. JM Services
kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen
der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15%
in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten
Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Der Kunde
darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen
der Website nutzen. Wird JM
Services vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial
nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde JM
Services zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, JM
Services über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die
ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der
gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder JM
Services dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von
Nutzungsrechten durch die Leistungen von JM
Services z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er JM
Services unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt JM Services
das Recht ein, das Logo von JM
Services und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden
und diese miteinander und der Website von JM
Services zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke
und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere
auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
JM Services behält sich das
Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn
sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden,
insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken
aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von JM
Services innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit
dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender
Mitteilung des Kunden durch JM
Services ausgebessert oder ausgetauscht. JM
Services behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos
einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten
Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen
werden nach Aufwand abgerechnet. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen
unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und
dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten. Unter ungünstigen
Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als
Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der
vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen
die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Mängelansprüche
bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere
nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die
Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzen Frist zur Nacherfüllung
fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das
Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Offensichtliche Mängel, die
einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der
Kunde der JM Services binnen
10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines einfachen / eingeschriebenen
Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei JM
Services innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden.
Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht
werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen
sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet JM
Services unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen
haftet JM Services. Dies gilt
auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JM
Services. Für leichte Fahrlässigkeit haftet JM
Services und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den
typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich
nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen
(wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. JM
Services haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses
Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare
Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen.
Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der
installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt,
ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der
installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge
gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
JM Services speichert die
im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des
Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines
Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen
Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher
durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen,
die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem
der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. JM
Services weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der
Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere
von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln,
die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss
ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate,
wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere
bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte -, § 6 - Mitwirkungspflicht
- und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen
Monat in Verzug ist, kann JM
Services fristlos kündigen.
§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail)
verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem
Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
an. Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders,
den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe
des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für
unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit
nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen
ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf
seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen
zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom
anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-mail und damit
der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung
mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer
Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens,
sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend
von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 15 Schiedsklausel
Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss
der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und
im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten
über seinen Bestand oder seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht
aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet,
wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten
Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort des Schiedsverfahrens ist Hannover.
Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere
am Sitz des Obmannes stattfinden. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht
nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann. Vor Erlass
des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn,
sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das
Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet
auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung
der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine
gütliche Beilegung des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz.
Das Oberlandesgericht Braunschweig wird als zuständiges Gericht im
Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch
im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher
Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen
Rechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem
Vertrag wird Hannover vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem
Fall Hannover vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig
sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche
wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich
am nächsten kommt.
Langenhagen, 10-Mär-2002 PDF-Druckversion